Stand 01.03.2021
1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem oben bezeichneten Datum gültig und ersetzen Regelungen in älteren Fassungen.
1.2 Ein Vertrag zwischen der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber, nachfolgend „Auftragsseite“ genannt, und einem Mitglied des Netzwerkes von 4teil.net, nachfolgend „Beratungsseite“ genannt, kommt mit der Unterzeichnung eines Projekt- oder Beratungsvertrages, nachfolgend „Vertrag“ genannt, zustande. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Regelungen in dem Vertrag vereinbart wurden.
1.3 Alle Punkte hinsichtlich der Inhalte, Termine, Vergütung und des Umfangs werden in den einzelnen Projekt- oder Beratungsverträgen definiert und festgehalten.
1.4 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftragsseite und Beratungsseite gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Beauftragung durch die Auftragsseite gelten diese Bedingungen als angenommen und behalten Gültigkeit für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
1.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht berührt werden. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung im Vertrag ersetzen, die dem Sinn und gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
2 Treue- und Aufklärungspflicht und Sicherung der Unabhängigkeit
2.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
2.2 Die Vertragsparteien informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die von Bedeutung für ein Projekt sein können.
2.3 Die Beratungsseite kann nach eigenem Ermessen die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch andere Mitglieder oder Beteiligte von 4teil.net, erbringen lassen, wobei sie der Auftragsseite stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die Bezahlung von Dritten erfolgt dabei ausschließlich durch die Beratungsseite selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen Dritten und der Auftragsseite. Die eingesetzten Dritten werden im jeweiligen Vertrag genannt.
2.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeitenden der Beratungsseite zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der Auftragsseite auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
2.5 Die Auftragsseite sorgt dafür, dass Mitarbeitende und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Beratungsseite darüber informiert werden.
2.6 Die Auftragsseite ist verpflichtet bei Absagen oder Leistungsänderungen die Beratungsseite unverzüglich zu informieren.
2.7 Wenn die von der Beratungsseite übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Geräten der Auftragsseite mit sich bringen, wird die Auftragsseite rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können.
3 Geheimhaltung / Datenschutz
3.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über die jeweils andere Vertragsseite vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt.
3.2 Die Beratungsseite verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftragsseite erhält.
3.3 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
3.4 Die Beratungsseite ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die Auftragsseite leistet der Beratungsseite Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
4 Schutz des geistigen Eigentums
4.1 Das offerierte Programm bzw. Konzept oder Angebot bleibt bis zur
Unterzeichnung eines Vertrags Eigentum der Beratungsseite und darf in seiner Art nur durch die Beratungsseite selbst ausgeführt werden. Auch wenn Konzeptionen, Ideen, Inhalt von Programmen und Offerten an die Auftragsseite mit der Offerte weitergegeben werden, bleiben solche im Eigentum der Beratungsseite, ohne dass die Nutzungsrechte außerhalb des Vertrags übergehen.
4.2 Die Auftragsseite steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von
der Beratungsseite gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertragliche vereinbarten Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit der Auftragsseite verbundenen Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Sollte die Auftragsseite die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung der Beratungsseite, die diese auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die Beratungsseite Urheber. Die Auftragsseite erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
4.4 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, sämtlicher Analyse-, Beratungs- und Arbeitsergebnisse oder -unterlagen der Beratungsseite, oder von Teilen daraus, sind vorbehalten. Die Inhalte dürfen – auch auszugsweise – ohne die schriftliche Zustimmung der Beratungsseite nicht reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung der Beratungsseite gegenüber Dritten.
4.5 Der Verstoß der Auftragsseite gegen diese Bestimmungen berechtigt die Beratungsseite zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
4.6 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat die Beratungsseite an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung der Auftragsseite einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
4.7 Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart. Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurück zu geben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
5 Haftung / Schadenersatz
5.1 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von der Beratungsseite nicht garantiert werden.
5.2 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass die Auftragsseite Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von der Beratungsseite ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall die Auftragsseite führen.
5.3 Die Beratungsseite haftet der Auftragsseite für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Beratungsseite beigezogene Dritte zurückgehen.
5.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Beratungsseite indes nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.
5.5 Für Schäden bei der Auftragsseite haftet die Beratungsseite bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeitenden nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die Beratungsseite für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von der Beratungsseite vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
5.6 Die Beratungsseite übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden bei der Auftragsseite, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 2.7 beruhen.
5.7 Die Auftragsseite hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Beratungsseite zurückzuführen ist. Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird die Beratungsseite etwaige von ihr zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihr das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist.
5.8 Vertragliche Schadensersatzansprüche der Auftragsseite gegen die Beratungsseite verjähren nach zwölf Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
6 Vertragsdauer
6.1 Ein Projektvertrag gilt als befristeter Vertrag und kann nicht außerordentlich aufgelöst werden. Die Beratungsseite hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Auftragsseite gegen den Projektvertrag bzw. gegen diese AGB verstößt, unter Kostenfolgen zulasten der Auftragsseite.
6.2 Ein Projektvertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts, oder durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit der Auftragsseite oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
6.3 Ein Beratungsvertrag wird im Gegensatz zu einem Projektvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen.
6.4 Soweit nicht anders vereinbart, kann ein Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.5 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Beratungsseite weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Beratungsseite eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
6.6 Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung der Beratungsseite richtet sich in den Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den folgenden Punkten:
- Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der Auftragsseite zahlt die Auftragsseite das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an den Auftragnehmer.
- Mehr als den für das gekündigte Projekt vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf die Beratungsseite nach dieser Bestimmung jedoch nicht abrechnen. Wenn für einzelne Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, gilt der nächste Punkt für die Abrechnung der jeweiligen Leistungsstufe entsprechend.
- Eine Vergütung der Auftragsseite für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit, als die Beratungsseite hierdurch Aufwendungen erspart und bzw. oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte erzielt oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
- Die Bestimmungen sind entsprechend anzuwenden, wenn die Beratungsseite den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet hat.
6.7 Sollte die Auftragsseite mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihr obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist die Beratungsseite zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche der Beratungsseite auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.
6.8 Die Beratungsseite kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Beratungsseite die Verzögerung zu vertreten hat.
6.9 Nicht zu vertreten hat die Beratungsseite beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall der für das Projekt vorgesehenen beratenden Person, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
6.10 Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Beratungsseite mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Beratungsseite berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird die Beratungsseite von ihren Vertragspflichten frei. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
7 Schlussbestimmungen
7.1 Die Beratungsseite kann die AGB einseitig anpassen. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und kommuniziert werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
7.2 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen immer der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
7.3 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Beratungsseite dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
8 Gerichtsstand
8.1 Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen des Gerichtsstandgesetzes der Sitz der Beratungsseite. Es sind die ordentlichen Gerichte zuständig.